LBA-zertifizierter Drohnen-Pilot

Für die Dokumentation der Küsten, der Ankerplätze, des Seegras-Bewuchses und der Fahrt der Solarboote setzen wir Drohnen ein.

Seit Anfang 2021 ist der Betrieb in der EU weitgehend einheitlich gesetzlich geregelt. Für UAS (steht für „Unmanned Aircraft System“, also „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“, oder umgangssprachlich Flug-Drohne oder Drohne) gibt es jetzt einheitliche UAS-Klassen mit dem wesentlichen Kriterium maximales Abfluggewicht MTOM (steht für “Maximum Take-Off Mass“ und Einsatzszenarien, die verschiedene Typen von Gefahrensituationen klassifizieren.

Wir fliegen immer mit Drohnen, die leichter sind als 25 kg (aktuell fliegen wir eine DJI Mavic Air (MTOM 0,43 kg) und immer weit entfernt von unbeteiligten Personen. Zum einen ist das sicher und zum anderen ist das eine Selbstverständlichkeit, dass die Privatsphäre auch auf dem und am Wasser geschützt wird.

Nach den neuen Regelungen ist die maximale Flughöhe auf 120 m begrenzt – wir flogen bisher in der Regel auf 50 m und haben damit gute Ergebnisse erzielt.

Kurs und Prüfung sind beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online durchzuführen: https://lba-openuav.de/

Für Laien und Einsteiger ist es sicher sinnvoll, sich einen Tag oder zumindest mehrere Stunden Zeit zu nehmen. Offiziell werden 3 Stunden für das Training empfohlen. Ziel der Prüfung ist ja nicht nur der Erwerb des vorgeschriebenen Zertifikats sondern insbesondere die Befähigung zu erlangen, eine Drohne auch sicher und verantwortungsvoll zu steuern – da unterscheidet sich die Tätigkeit eines UAS-Piloten auch nicht von der eines Skippers: statt „Guter Seemannschaft“ gilt hier „Good airmanship“!